Die Abkürzung GOLD steht für Global Initiative for Chronic Obstruktive Lung Disease.
Diese Initiative wurde von der WHO und den National Institutes of Health (NH) gegründet.
Zielsetzung: Steigerung der Aufmerksamkeit und Verbesserung des allgemeinen Kenntnisstandes über COPD
COPD Schweregradeinteilung nach GOLD bis Ende 2011 (wird teilweise auch aktuell noch angewendet). Die Schweregradeinteilung soll als Orientierung für ein adäquates Management genutzt werden.
A. Risikogruppe (Schweregrad 0)
Diese Gruppe ist durch chronischen Husten und/oder Auswurf bei Vorliegen von Risikofaktoren für die Entwicklung einer COPD (s. Tabelle 3) charakterisiert. Die spirometrischen Kenngrößen der Obstruktion liegen im Normbereich. Bestehen Beschwerden und die Exposition gegenüber Risikofaktoren fort, sollte 1x pro Jahr die Lungenfunktion überprüft werden, um eine Obstruktion möglichst frühzeitig zu erfassen.
B. Leichtgradige COPD (Schweregrad I)
Der Schweregrad I ist durch eine leichte Atemwegsobstruktion charakterisiert (FEV1/VK < 70 %, aber FEV1 80 % Soll), in der Regel bestehen chronischer Husten und/oder Auswurf. Atemnot wird häufig noch nicht bemerkt. Bei diesem Schweregrad ist die Einschränkung der Lungenfunktion dem Patienten nicht immer bewusst.
C. Mittelgradige COPD (Schweregrad II)
Der Schweregrad II ist durch eine Zunahme der Atemwegsobstruktion charakterisiert mit FEV1-Werten zwischen 50 % und weniger als 80 % des Sollwertes und kann einhergehen mit einer Progression der Symptomatik (Husten, Auswurf, Belastungsdyspnoe).
D. Schwere COPD (Schwergrad III)
Patienten des Schweregrades III sind durch eine ausgeprägte Atemwegsobstruktion mit FEV1-Werten zwischen 30 % und < 50 % des Sollwertes gekennzeichnet mit möglicher weiterer Zunahme der Symptomatik.
E. Sehr schwere COPD (Schwergrad IV)
Patienten des Schweregrades IV sind durch eine ausgeprägte Atemwegsobstruktion mit einer FEV1 < 30 % Soll gekennzeichnet. Das Ausmaß der Dyspnoe korreliert allerdings nicht oder nur schwach mit dem funktionsanalytisch bestimmten Schweregrad der Atemwegsobstruktion [70], insbesondere im höheren Lebensalter [71]. Bei Vorliegen einer respiratorischen Insuffizienz oder klinischen Zeichen der Rechtsherzinsuffizienz gehören Patienten bereits mit einer FEV1 < 50 % Soll zum Schweregrad IV.
Häufig suchen die Patienten den Arzt auf, anlässlich einer akuten respiratorischen Insuffizienz, im Rahmen einer Exazerbation, infolge eines Bronchialinfektes oder mit Komplikationen, insbesondere einem dekompensierten Cor pulmonale. Arterielle Hypoxämie, häufig vergesellschaftet mit einer Hyperkapnie, ein Cor pulmonale sowie periphere Ödeme als Zeichen der Rechtsherzinsuffizienz kennzeichnen das Spätstadium der Erkrankung.
Ende 2011 wurde eine neue Klassifizierung der COPD durch die Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Diseases vorgeschlagen.
Sie berücksichtigt neben der spirometrischen Einteilung mithilfe des Tiffenau-Wertes - auch FEV1 oder Einsekundenluft genannt zwei weitere Kriterien:
die krankheitsbezogene Lebensqualität anhand des CATScores (COPD Assessment Test) oder den Dyspnoegrad gemäß MRC-Skala einerseits
und die Exazerbationsrate im zurückliegenden Jahr andererseits.
So entsteht eine neue Einteilung der COPD in die 4 Schweregrade A - D
Nach wie vor erfolgt zunächst die Einteilung der COPD in die Stadien I-IV anhand der Lungenfunktion. Wichtig ist der Grenzwert der FEV1 von 50%.
Beträgt der Wert ≥50%, so wird von einem Schweregrad A oder B gesprochen.
Bei einem FEV1-Wert <50%, liegt der Schweregrad C oder D vor.
Für die Zuordnung der Schweregrade kann darüber hinaus die Exazerbationsrate herangezogen werden. Da eine höhere Exazerbationsrate in
der Vergangenheit mit einem höheren Risiko in der Zukunft vergesellschaftet ist, werden Patienten mit einer Exazerbationsrate von ≥2 pro Jahr ebenfalls den Gruppen C und D zugeteilt. Dies gilt auch dann, wenn die Lungenfunktion noch relativ gut erhalten ist (FEV1 ≥50%).
Berücksichtigt man alle Kriterien, so kann hierdurch zwischen den Gruppen mit niedrigem Risiko (Gruppe A und B) und den Gruppen mit hohem Risiko (Gruppe C und D) unterschieden werden.
Darüber hinaus wird als weitere Dimension die Lebensqualität mit herangezogen, welche durch die mMRC (modified Medical Research Counsil Dyspnea Scale) oder den CAT (COPD Assesment Test) bestimmt werden kann. Die festgesetzte Grenze des CAT liegt bei ≥10, die der mMRC bei ≥2.
Bei Erreichen dieser Grenzen geht man von einer relevanten Beeinträchtigung der Lebensqualität aus, sodass die Patienten dann den Gruppen B oder D zugeordnet werden und nicht den Gruppen A und C.
Mit Hilfe der neuen Einteilung wird die Komplexität des Krankheitsbildes COPD besser erfasst. Es ist davon auszugehen, dass das Therapiekonzept bei COPD unter Berücksichtigung der Lebensqualität und der körperlichen Leistungsfähigkeit individueller gestaltet werden kann.
© Patientenorganisation Lungenemphysem-COPD Deutschland
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