Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Nutzen einer Lungenvolumenreduktion bei schwerem Lungenemphysem bewertet. Für die Versorgung von schwer kranken Patientinnen und Patienten soll es damit eine größere Klarheit sowohl über die Behandlungsmöglichkeiten als auch über die erforderlichen Qualitätsstandards geben.
Die Behandlungsmöglichkeiten bei schwerem Lungenemphysem sind derzeit sehr begrenzt. In bestimmten Fällen kann eine Lungenvolumenreduktion (LVR) Patientinnen und Patienten das Atmen erleichtern, indem das funktionslose, überblähte Lungengewebe operativ entfernt oder verringert wird. Die dafür im Moment in Frage kommenden fünf verschiedenen LVR-Methoden hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hinsichtlich ihres Nutzens bewertet und zudem einen Beschluss zur Qualitätssicherung bei bronchoskopischen LVR gefasst, der zum 22. Januar 2021 in Kraft trat.
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