Seit dem 1. Juli 2024 haben Menschen, die rauchen oder früher geraucht haben, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Untersuchung zur Lungenkrebsfrüherkennung. Bis das Früherkennungsprogramm tatsächlich genutzt werden kann, muss jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Regelungen zur Durchführung und Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte treffen. Dies soll innerhalb der nächsten 18 Monate geschehen.