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Zuletzt angepasst am 06.12.2024

Beatmung ist nicht gleich Beatmung – Unterscheidung aber wichtig für die Patientenverfügung!

Anstatt eine Beatmung pauschal abzulehnen, ist es dringend zu empfehlen, auch dieses Thema in der Patientenverfügung zu berücksichtigen und die diesbezüglichen Wünsche des Patienten entsprechend differenziert zu formulieren. Dazu raten Experten des Verbands Pneumologischer Kliniken (VPK).

In ihrer Patientenverfügung lehnen viele Menschen eine künstliche Beatmung im Notfall oder am Lebensende pauschal ab. Dabei stört sie vermutlich und verständlicherweise in erster Linie die Vorstellung, in künstliches Koma versetzt, dann intubiert (d.h. einen Tubus über den Mund in die Luftröhre oder eine Trachealkanüle direkt in die Luftröhre eingesetzt zu bekommen) und für mehrere Tage oder gar Wochen an eine Beatmungsmaschine angeschlossen zu werden. Was einen kompletten Bewusstseins- und Kontrollverlust bedeutet, da sie keine Möglichkeit haben zu kommunizieren, sozial zu interagieren und über ihr weiteres Schicksal mit zu entscheiden.